Die Corona-bedingte „Winterruhe“ wird in Niedersachsen bis zum 23. Februar 2022 verlängert
Mit der am 1. Februar 2022 verkündeten und am 2. Februar in Kraft tretenden Änderungsverordnung werden die Kontaktbeschränkungen, Nachweiserfordernisse und Maskenpflichten im Wesentlichen aufrechterhalten.