Mit der am 1. Februar 2022 verkündeten und am 2. Februar in Kraft tretenden Änderungsverordnung werden die Kontaktbeschränkungen, Nachweiserfordernisse und Maskenpflichten im Wesentlichen aufrechterhalten.
Punktuelle Veränderungen gibt es in den folgenden Bereichen:
– Testpflicht besteht nicht mehr, wenn Perrsonen geboostert sind, durch eine Infektion immunisiert sind oder über einen vollständigen Impfschutz in Form von zwei Einzelimpfungen verfügen, von denen die zweite nicht mehr als 90 Tage zurückliegt oder eine Genesung mindestens 28 Tage aber nicht mehr als 90 Tage zurückliegt.
– 2G+ für Mannschaftssport und 3G für Individualsport auf Außensportanlagen
– Testpflicht für Kinder ab dem 3. Lebensjahr in der Kinderbetreuung sowie Verschärfung der täglichen Testpflicht im Schulbereich.
Nähere Informationen zur Verlängerung der Winterruhe in der vollständigen Pressemitteilung des Landes Niedersachsen HIER
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