Die Niedersächsische Landesregierung informiert zu den aktuellen Corona-Regelungen: Die Winterruhe geht in die dritte Runde. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 24. Januar 2022 bestand deshalb Einigkeit dahingehend, dass Verschärfungen noch nicht notwendig sind, Lockerungen aber aktuell nicht verantwortet werden können.
Die Zahl der mit Omikron infizierten Menschen steigt auch in Niedersachsen nach wie vor. Bei den Inzidenzwerten sei ein baldiges landesweites Überschreiten der 1.000er-Grenze zu befürchten, so die niedersächsische Landesregierung.
Die hohe Zahl der Neuinfektionen bundesweit und die nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests machen eine Priorisierung erforderlich. Der Verdacht einer Covid-19-Infektion soll zukünftig vordringlich in zwei Konstellationen durch einen PCR-Test abgeklärt werden:
a) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern, in Arztpraxen, in der Pflege etc. sollen PCR-getestet werden, damit die Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohner gegen Corona-Infektionen geschützt werden.
b) Außerdem sollen Risikopatientinnen und -patienten PCR-getestet werden, um eine frühzeitige Behandlung, ggfs. eine antivirale Therapie zu ermöglichen.
Eine Veränderung soll es bei dem späteren Freitesten von an Omikron erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe geben: auch für sie gilt zukünftig, dass nach sieben Tagen die Isolation bei 48 Stunden Symptomfreiheit durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest beendet werden kann.
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