Veränderungsverordnung in Niedersachsen: Keine Kontaktbeschränkungen für Kinder bis zu sechs Jahren
Kinder bis zu sechs Jahren sind ab sofort von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Die Veränderungsverordnung des Landes Niedersachsen sieht noch weitere Lockerungen vor. Ab dem 1. März dürfen auch Frisöre wieder öffnen.