Kinder bis zu sechs Jahren sind ab sofort von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Die Veränderungsverordnung des Landes Niedersachsen sieht noch weitere Lockerungen vor. Ab dem 1. März dürfen auch Frisöre wieder öffnen.
Die bisherige von den Kontaktbeschränkungen ausgenommene Altersgrenze von drei Jahren habe Kinder und Familien stark belastet, heißt es in der Begründung zu den Veränderungen der Corona-Verordnung. Die zum 1. März vorgesehen Öffnung der Frisörbetreibe wird folgendermaßen begründet: “Die Mehrzahl der Menschen schneidet sich nicht selbst die Haare und tut dies auch nicht bei anderen Personen ohne dafür ausgebildet zu sein. Diese Situation ruft auf längere Sicht bei vielen Menschen ein deutliches Gefühl des Ungepflegtseins hervor. Andere körpernahe Dienstleistungen betreffen nicht im gleichen Maße ein körperpflegerisches Grundbedürfnis und können regelmäßig selbst vorgenommen werden.” Weiterhin heißt es in der Verordnung, dass die Mindestabstände von 1, 5 Metern nicht mehr gelten für beruflich gebildete Fahrgemeinschaften, allerdings müssen hier Masken getragen werden.
Die nächsten Schritte sollen die Öffnung des Einzelhandels, der Schulen, der Museen und Galerien sein. Mehr zu den bestehenden und veränderten Regelungen (Gottesdienste, Besuche in Pflegeheimen, Präsenzunterricht, Fahrschulen und mehr) sind in der niedersächsichen Corona- und Quarantäneverordnung nachzulesen: HIER
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