Für den Feiertag Christi Himmelfahrt am 21. Mai 2020, der auch als Vatertag gefeiert wird, gelten ebenfalls Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzuschränken. Der Landkreis Göttingen fasst die drei wesentlichen Regeln aus der Landesverordnung zusammen:
· Körperliche Kontakte zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, sind auf ein Minimum zu beschränken;
· Kontakte in der Öffentlichkeit zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, sind nur erlaubt, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, bei körperlicher Betätigung oder Sport von zwei Metern;
· Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit sind grundsätzlich auf zwei Personen beziehungsweise auf Personen aus maximal zwei Haushalten begrenzt.
Das heißt, Gruppenbildungen mit Bollerwagen (mit engem Kontakt von Personen aus mehr als zwei Haushalten) sind nicht zulässig. Das heißt aber auch: Wer den notwendigen Abstand beachtet und sich verantwortungsbewusst verhält, kann den Vatertagsausflug genießen.
Nicht geplant sind im Landkreis Göttingen weitere Veranstaltungsverbote, die Sperrung von Ausflugszielen oder ein Ausschankverbot für Alkohol in Biergärten und auf Restaurant-Terrassen, wie sie vereinzelt Kommunen in Niedersachsen angekündigt haben. Stadt- und Kreisverwaltungen setzen auf das Bewusstsein und das Verständnis der Menschen für die Notwendigkeit der geltenden Regeln. Sie appellieren, Rücksicht zu nehmen und so den Feiertag für alle frei von einem Infektionsrisiko zu gestalten.
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