Nun also doch keine „Osterruhe“ – so der aktuelle Beschluss der Kanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs. Gründonnerstag und Karsamstag sind die Lebensmittelläden geöffnet. Grund: Es gibt keine rechtliche Definition für das Wort „Osterruhe“. Es konnte nicht geklärt werden, ob diese Ruhetage im harten Lockdown z. B. als Urlaubstage gezählt hätten und wie man hätte diese verordnete Ruhe umsetzen sollen.
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