Alles retour: „Osterruhe“ ist rechtlich nicht durchsetzbar – Gründonnerstag bleiben Läden geöffnet

Nun also doch keine „Osterruhe“ – so der aktuelle Beschluss der Kanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs. Gründonnerstag und Karsamstag sind die Lebensmittelläden geöffnet. Grund: Es gibt keine rechtliche Definition für das Wort „Osterruhe“. Es konnte nicht geklärt werden, ob diese Ruhetage im harten Lockdown z. B. als Urlaubstage gezählt hätten und wie man hätte

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