Weitere Lockerungen der Corona-Regelungen gelten ab Montag, 21. Juni 2021, im Landkreis Göttingen. Auch das gute Wetter begünstigt einen weiteren Rückgang der Neuinfektionen, teilt die Pressestelle des Landes Niedersachsen mit, auch wenn die deutliche ansteckendere Delta-Variante als Virus Mutation auf dem Vormarsch ist. Trotz Lockerungen wird zu weiterer Vorsicht gemahnt.
- Ab sofort (Samstag, 19. Juni 2021) entfällt die Kontaktbeschränkung auf drei Haushalte. Bis zu 10 Personen aus beliebigen Haushalten sind zulässig, wobei vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren nicht mit gerechnet werden.
- Bei einer Inzidenz unter 10 entfällt die Maskenpflicht auf Wochenmärkten.
- Private Zuzsammenkünfte in geschlossenen Räumen dürfen mit bis zu 25 Personen stattfinden, im Freien ist bei privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen jeweils ein Negativtest vorzuweisen, wobei der Veranstalter die Verantwortung trägt. Kinder unter 14 Jahren müssen keinen Test vorweisen. Diese Regelungen gelten auch für Sitzungen und Zusammenkünfte. Werden die Teilnehmerzahlen übeschritten, sind die Abstands- und Maskenpflicht zu erfüllen und es wird eine Datenerhebung erforderlich.
- Bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.
- Bei Berherbungen muss ein negatives Testergebnis nur noch einmalig bei der Anreise vorgelegt werden.
- Bei geschlossenen Feiern in der Gastronomie, in Clubs ud Diskotheken entfallen bei einer Inzidenz von U10 die zahlenmäßigen Begrenzungen, allerdings müssen negative Testergebnisse vorgelegt werden (außer bei vollständig Geimpften und Genesenen). Damit entfällt auch die Maskenpflicht.
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