Der Lockdown wird bis einschließlich 14. Februar 2021 verlängert und in einigen Bereichen verschärft. Soweit die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder.
Neu ist, dass in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln das Tragen medizinischer Masken, also FFP2- oder KN95-Masken, zur Pflicht wird. Außerdem wird das Tragen medinzinischer Masken in Räumen, wo ein engerer Kontakt zu anderen Personen unvermeidbar ist, angeraten.
Auch der öffentliche Personenverkehr soll nochmal deutlich reduziert werden, indem auf Homeoffice umgestiegen wird, wo es möglich ist. Wo Homeoffice nicht möglich ist, soll der Arbeitgeber für die Ausstattung der Beschäftigten mit medizinischen Masken sorgen.
Der Präsenzunterricht soll weitgehend vermieden werden, da sich die Mutation B.1.1.7 des SARS-CoV2-Virus auch stärker unter Kinder und Jugendlichen verbreitet. Erst wenn der 7-Tage-Inzidenzwert unter 50 liegt, sollen Kitas wieder geöffnet werden und der Wechselunterricht in Schulen unter Einhalt der üblichen Hygieneregeln wieder aufgenommen werden.
Wenn eine Kontaktnachverfolgung ab einem Inzidenzwert von unter 50 wieder möglich wir, soll eine Öffnungsstrategie in Kraft treten.
Der komplette Wortlaut der Beschluss: BKMPK190121end
ClanysEichsfeldBlog Duderstadt Corona Lockdown