Sicher ins neue Jahr: Auch für das Silvesterfeuerwerk gelten Regeln
Wer zu Silvester ein Feuerwerk entzünden möchte, hat dabei einige Regeln einzuhalten. So ist gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Reet- oder Fachwerkhäusern verboten. Der Abstand beträgt 200 Meter.
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