Wer zu Silvester ein Feuerwerk entzünden möchte, hat dabei einige Regeln einzuhalten. So ist gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Reet- oder Fachwerkhäusern verboten. Hierunter versteht der Gesetzgeber einen einzuhaltenden Abstand von 200 Metern.
Innerhalb der Walles der Ortschaft Duderstadt ist das Abbrennen jeglichen Feuerwerkes ohnehin verboten. Seit dem Jahr 2020 gilt das grundsätzliche Feuerwerksverbot darüber hinaus in den Kreuzungsbereichen der Bahnhofs-, Neutor-, Obertor-, Steintor- und Westertorstraße. Außerdem ist besondere Rücksichtnahme in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten.
Bürgermeister Thorsten Feike dankt den Duderstädter Bürgerinnen und Bürgern im Vorfeld für ihre gegenseitige Rücksichtnahme und wünscht allen ein friedliches und schönes Silvesterfest. „Ein großes Dankeschön richte ich explizit an alle Einsatzkräfte, die an Silvester zu unserem Schutze und Wohle ihren Dienst verrichten“, so der Bürgermeister.
Infos zu Belastungen von Tieren, Umwelt und Gesundheit:
* Wer mehr über die Belastungen des Silvesterfeuerwerks für Gesundheit und Umwelt wissen möchte, kann sich die Broschüre vom Umweltbundesamt downloaden: Silvesterfeuerwerk: Einfkuss auf Mensch und Umwelt.
* Infopapier des NABU: Feuerwerke – Eine Belastung für Natur und Umwelt.
* Woher die angebliche Tradition des Silvesterfeuerwerks eigentlich kommt, ist nochmal in unserem Artikel aus dem Jahr 2021 nachzulesen: Tradition oder cleveres Marketing der Kriegsindustrie?
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