In Niedersachsen ändert sich ab heute, Dienstag 21. Dezember 2021, schon wieder die Corona-Verordnung. Im Einzelhandel gilt ab sofort grundsätzlich die FFP2-Maskenpflicht. OP-Masken reichen nicht mehr aus.
Das betrifft jede Art des Einzelhandels in Innenräumen, auch Supermärkte. Wochenmärkte und Weihnachtsbaummärkte unter freiem Himmel sind davon ausgeschlossen. Kinder bis zu 5 Jahren müssen keine Maske tragen, bei Kindern von 4 bis 6 Jahren reicht eine normale Alltagsmaske.
Diese FFP2-Maskenpflicht für den Einzelhandel gilt, sobald mindestens die Warnstufe 1 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ausgerufen wurde. Im Landkreis Göttingen gilt zurzeit die Warnstufe 2. Maskenpflicht besteht weiterhin auch in Innenstädten, wer allerdings keinen Innneraum betritt, kann auch eine OP-Maske oder Alltagsmaske tragen.
Dazu erklärt die niedersächsische Landesregierung:
Gerade vor dem Hintergrund der neuen Omikron-Variante ist höchste Vorsicht geboten. Diese neue Variante wurde am 26. November 2021 von der WHO und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (European Centre for Disease Prevention and Control; ECDC) aufgrund der Gefährdungsbeurteilung als besorgniserregende Variante (VOC) eingestuft. Die Omikron-Variante zeichnet sich durch eine stark gesteigerte Übertragbarkeit und ein Unterlaufen eines bestehenden Immunschutzes aus. Ein rascher Ersatz zu der vom OVG aufgehobenen 2G-Pflicht erschien der Landesregierung essentiell.
Atemschutzmasken mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus filtern infektiöse Partikel besonders wirkungsvoll aus der Atemluft. Dafür müssen diese Masken richtig getragen werden, sie sollten an den Rändern möglichst dicht abschließen.
Die gesamte Änderung der Corona-Verordnung zum Nachlesen HIER
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