Die Infektionszahlen in Niedersachsen sinken. Daher wird in Landkreisen und Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 (U50) ab Dienstag, 25. Mai 2021, die Testpflicht für den Einzelhandel aufgehoben, so der Beschluss der Landesregierung. Für den Besuch der Außengastronomie gilt die Testpflicht vorerst weiterhin. Aber auch da sind weitere Lockerungen absehbar.Ab Dienstag, 25. Mai, dürfen auch Kund*innen ohne Testnachweis in U50-Regionen einkaufen, allerdings bleiben alle weiteren Hygieneregeln, wie z. B. das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und das Einhalten von MIndestabständen, bestehen.
Der Corona-Stufenplan 2.0 sieht weitere Lockerungen vor. Mit dem Inzidenzwert U50 (über sieben Tage) können kulturelle Einrichtungen mit einem Hygienekonzept Open-Air-Veranstaltungen durchführen. Ab einem Inzidenzwert U35 sind auch Veranstaltungen im Innenbereich unter strengen Hygienebedingungen wieder möglich. Die Besucher müssen allerdings ein negatives Testergebnis vorweisen. Das entfällt erst bei einem Inzidenzwert U10.
Gastronomiebetriebe (außer Diskotheken, Clubs und Bars) dürfen bei einem Inzidenzwert U50 den Außenbereich öffnen, Gäste müssen ein negatives Testergebnis vorweisen, und es muss die Sperrstunde um 23 Uhr eingehalten werden. Beim Inzidenzwert U35 dürfen auch Innenbereiche geöffent werden, wenn sich die Gäste aussschließlich an Tischen aufhalten. Ein Testergebnis muss nicht mehr vorgewiesen werden. Beim Inzidenzwert U10 entfällt auch die “Tisch-Regel”. Bars, Diskotheken und Clubs dürfen erst ab einem Inzidenzwert U10 öffnen und müssen ein Hygienekonzept erstellen.
Der Corona-Stufenplan 2.0 soll gestaffelt bis spätestens zum 1. Juni 2021 in Kraft treten. Der Plan ist einsehbar HIER
Aktuelle Änderung der niedersächsischen Coronaverordnung (vom 21. 5. 2021) HIER