Personen, die bereits ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben, benötigen ab Samstag, den 4. Dezember, keinen zusätzlichen Test mehr, um beispielsweise Restaurants und Veranstaltungen zu besuchen, für die in Warnstufe 2 zurzeit die 2GPlus-Regel gilt. Es reicht der Nachweis über die vollständige Corona-Schutzimpfung sowie Boosterimpfung – entweder über das digitale Impfzertifikat oder den gelben Impfpass. Mehr Informationen zu den aktuellen Regelungen: https://www.Niedersachsen.de/Coronavirus