Nach zusätzlichen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind ab 25. Januar 2021 medizinische Masken vielerorts notwendig. Was darf man also wo und wie? Die Niedersächsische Corona-Verordnung wird auf Grafiken der Landesregierung einfach erklärt.
Folgendes gilt ab 25. Januar 2021: Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, auch in deren Eingangsbereichen und auf den zugehörigen Parkplätzen, eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Zudem sind medizinische Masken (also OP- oder FFP2-Masken) überall dort nötig, wo Abstände schwer möglich sind: In Geschäften, im Personenverkehr, bei Gottesdiensten etc.
Für private Treffen gilt weiterhin folgendes:
Weitere Infos auf der Webseite der Niedersächsischen Landesregierung HIER
(Grafiken: Landesregierung Niedersachsen)
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