Lockdown wird mit weiteren Verschärfungen vorerst bis zum 31. Januar 2021 verlängert

Immer noch sind die Corona-Infektionszahlen viel zu hoch. Dementsprechend überlastet ist auch das gesamte Gesundheitssystem. Deshalb hat Bundeskanzlerin Angela Merkel in Übereinstimmung mit den Regierenden der Länder beschlossen, den Lockdown bis über den 10. Januar 2021 hinaus fortzusetzen und die Kontaktbeschränkungen sogar noch zu erweitern. Die aktuellen Beschlüsse lauten folgendermaßen:

  1. Alle bis zum 10. Januar befristeten Maßnahmen werden vorerst bis zum 31. Januar verlängert. Alle Bürger*innen werden dringend gebeten, alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.
  2. In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet.
  3. Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für den die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich bis Ende Januar verlängert werden (die Sonderregelungen für die Abschlussklassen bleiben erhalten).
  4. Das Kinderkrankengeld soll im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.
  5. Durch Abschlagszahlungen wurden bisher über eine Milliarde Euro an Novemberhilfe durch den Bund an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar.
  6. Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie).

Weitere besondere Schutzmaßnahmen gelten für Alten- und Pflegeheime, wo die Impfungen bereits begonnen haben. Sorgen bereiten außerdem die Virus-Mutationen. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag von Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst stark einzudämmen, solche Mutationen in Deutschland durch verstärkte Sequenzierung zu entdecken und deren Ausbreitung durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne möglichst weitgehend zu begrenzen.

Den gesamten Bericht zum Nachlesen gibt es HIER

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