Ab Freitag, 4. Juni, ist es in Duderstadt wieder erlaubt, sich auch innerhalb des Walls ohne Maske zu bewegen. Nur dort, wo es nicht möglich ist, den Mindestabstand von 1,5m zu anderen Menschen einzuhalten, muss die Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Der Landkreis Göttingen gibt bekannt: Die geltenden Regeln zum Tragen einer Mund–Nasen–Bedeckung wurden geändert. Die derzeit positive Entwicklung des Inzidenzwertes im gesamten Kreisgebiet erlaubt es, die sogenannte Maskenpflicht ab Freitag, 4. Juni 2021, nur noch dort anzuordnen, wo erwartungsgemäß viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Das betrifft Innenstadtbereiche in der Stadt Hann. Münden und in der Stadt Göttingen. In weiteren Städten und Gemeinden des Landkreises gilt die Maskenpflicht nicht mehr.
Unabhängig von diesen Regeln müssen nach der niedersächsischen Corona–Verordnung Menschen in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel eine Mund–Nasen–Bedeckung tragen, wenn das Abstandsgebot zu anderen Menschen nicht eingehalten werden kann.
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