Weitere Einschränkungen sowie eine Beschleunigung der Impfkampagne wurden in der Konferenz des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs am 21. Dezember 2021 beschlossen. Grund für die Entscheidungen ist vor allem die neue Virusvariante Omikron, die sich laut Expertenrat der Bundesregierung mit einer nie dagewesenen Geschwindigkeit verbreite.
Um die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen, sei es erneut nötig, die Kontakte zu anderen Menschen deutlich einzuschränken, heißt es im Beschluss. Bisher habe dies vor allem ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger betroffen – nunmehr gelte es aufgrund der Virusvariante Omikron auch wieder verstärkt für geimpfte und genesene Personen. „Sofern Treffen im erlaubten Rahmen stattfinden, sollten dringend Schnelltests durchgeführt werden, um das Risiko einer unbemerkten Ansteckung zu reduzieren“, raten Bundeskanzler und Regierungschefs der Länder insbesondere zu den Festtagen.
Die wichtigsten Beschlusspunkte in Kurzform:
– Allen Bürgern wird dringend geraten, sich impfen zu lassen. Die Impfkampgane soll auch zwischen Weihnachten und Silvester weiterlaufen. Wer andere Menschen trifft, sollte sich vorbeugend testen lassen.
– Die Länder bitten den Bundestag und die Bundesregierung, die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht voranzutreiben.
– Bund und Länder stehen im Austausch mit privaten und öffentlich-rechtlichen Betreibern kritischer Infrastrukturen, um die Pandemiepläne anzupassen.
– Es gelten weiterhin Kontaktbeschränkungen und die 2G-Regelung beim Zugang zu Einrichtungen, Veranstaltungen etc., und es kann ergänzend ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G+). Ausnahmen sind möglich für Personen, die nicht geimpft werden können sowie für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren.
– Wenn bei privaten Zusammenkünften ungeimpfte Personen dabei sind, dürfen sich höchstens Angehörige des eigenen Haushalts sowie zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind davon ausgenommen.
– Ab dem 28. Dezember 2021 gelten auch für Geimpfte und Genesene Kontaktbeschränkungen, um Omikron zu bremsen. Bei privaten Zusammenkünften sind höchstens 10 Personen erlaubt. Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind davon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte.
– Silvester und Neujahr gilt ein An- und Versammlungsverbot sowie das Feuerwerksverbot an publikumsträchtigen Plätzen.
– Clubs und Diskotheken bleiben spätestens ab dem 28. Dezember 2021 geschlossen, überregionale Großveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt. Betroffenen Unternehmen steht Überbrückungshilfe zu.
– Am 7. Januar 2022 wird die Lage erneut beraten.
Der gesamte Beschluss ist HIER nachzulesen.
(Titelbild: Pixabay)
ClanysEichsfeldBlog Duderstadt Corona RegelungenZumJahreswechsel