Eilantrag abgelehnt: Das alte Bootshaus am Seeburger See soll abgerissen werden

Das alte Bootshaus am Seeburger See soll abgerissen werden. So entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg nach einem Eilantrag der Realgemeinden Seeburg und Bernshausen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Viele Seeburger, Bernshäuser, Germershäuser und Gäste hätten sich jedoch den Erhalt des Bootshauses gewünscht.

2004 erhielt der Näder Familienfonds vom Landkreis Göttingen die Baugenehmigung für das heutige Seehaus mit Naturerlebniszentrum zur Flora und Fauna am Seeburger See. Daran war die Auflage geknüpft, das alte Bootshaus abzureißen.
2017 forderte der Landkreis die Durchsetzung dieser Auflage von der Realgemeinden Seeburg und Bernshausen als Eigentümerinnen des Seegrundstücks, die bis dahin nicht erfolgt war, obwohl das neue Seehaus längst stand.

 

Vorn rechts das alte Bootshaus, dahinter das neue Seehaus mit Naturerlebniszentrum

 

2021 lehnte das Verwaltungsgericht Göttingen den Antrag der Realgemeinden Seeburg und Bernshausen ab, dem Landkreis auf einstweilige Verfügung zu untersagen, das Bootshaus abzureißen. Die Realgemeinden argumentierten mit Naturschutzrecht, Denkmalpflege und Bestandsschutz, was aber vom Gericht nicht anerkannt wurde. Der Fall ging dann im Eilverfahren an das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Nach vorläufiger Prüfung verletze der Abriss des Bootshauses jedoch weder das Naturschutz- noch das Denkmalschutzrecht, so das Urteil des 1. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes im Januar 2022.

 

Der Abriss des malerischen Bootshauses ist beschlossene Sache

 

Martin Bereszynski, Gemeindebürgermeister von Seeburg, sagt dazu: „Gesetze und Anordnungen sowie Verfügungen sind einzuhalten, Recht darf man nicht beugen. Aber als Seeburger sage ich zu dem Urteil: Ein sehr schönes, landschaftsprägendes Gebäude ginge damit verloren. Auch ich verbinde sehr viele schöne Momente mit dem Bootshaus. Es gibt von dort Kinderfotos von mir, bis hin zu meinen Hochzeitsbildern. Daher kann ich viele verstehen, die daran hängen.“

Auch Arnold Kracht, Vorsitzender der Realgemeinde Seeburg, bedauert das Urteil des OVG Lüneburg. „So ein Urteil ist unanfechtbar. Auf den Bootsverleih hat das aber keinen Einfluss, der ist längst im neuen Seehaus mit Naturerlebniszentrum integriert.“ Fehlen werde der Anblick des alten Bootshauses aber Einheimischen und Gästen – als malerisches Fotomotiv und Wahrzeichen am Seeburger See.

 

Beliebtes Fotomotiv: Das alte Bootshaus …

 

… zu jeder Jahreszeit.

 

ClanysEichsfeldBlog Duderstadt Seeburg Bootshaus Naturerlebniszentrum SeeburgerSee Bootsverleih

 


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