Corona-Regelungen: Was gilt für Niedersachsen?

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz wurden die aktuellen Corona-Regelungen für Niedersachsen konkretisiert. Die Beschlüsse für die kommenen Wochen sehen wie folgt aus:

Kontaktbeschränkungen:
Die Möglichkeit, sich mit Freunden, Verwandten und Bekannten zu treffen, wird auf zwei Hausstände mit insgesamt bis zu fünf Personen begrenzt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Hausstand.

Kita und Schule
Die Präsenzpflicht wird ab dem 8. März wiederhergestellt. Mehr Infos hier im Elternbrief

Kultur und Sport
Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können ab dem kommenden Montag (8. März 2021) in Niedersachsen mit 50 Prozent der normalen Kapazität und einer Anmeldepflicht öffnen.
Individualsport ist mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Bis zu 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren dürfen im Außenbereich auch in Gruppen Sport treiben.

Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen
Blumengeschäfte und Gartencenter sind in Niedersachsen bereits geöffnet, ebenso Friseure. Auch Fahrschulen dürfen praktischen Unterricht bereits wieder anbieten.
Die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe können ab dem 8. März 2021 mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, sind ein tagesaktueller COVID-19-Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung. Das gilt beispielsweise für Gesichtskosmetik oder für Rasuren.
Der sonstige Einzelhandel kann für sogenannte Terminshopping-Angebote öffnen (click and meet). Dies wird jedoch begrenzt auf eine Kundin/einen Kunden pro 40 qm Verkaufsfläche. Vorherige Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung sind notwendig.

Statement von Wirtschaftsminister Bernd Althusmann:
„Alle Bürgerinnen und Bürger sollen perspektivisch mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können. Sie bekommen dann eine Bescheinigung über das Testergebnis. Die Kosten für diese Schnelltests übernimmt ab dem 8. März 2021 der Bund. Das Sozialministerium ist bereits in fortgeschrittenen Verhandlungen mit der niedersächsischen Apothekerkammer über dezentrale Testangebote in allen dafür
geeigneten Apotheken.“

Die gesamten Beschlüsse für Niedersachsen HIER

 

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