Der Lockdown wird bis zum 7. März 2021 verlängert, Frisörbetriebe können unter strengen Hygieneauflagen ab 1. März wieder öffnen, und die Impfungen starten in den Impfzentren. Das sind die neuesten Entwicklungen bei den Corona-Maßnahmen.
Erstmals seit Ende Oktober 2020 sei es gelungen, die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen bundesweit auf einen Wert von unter 80 zu reduzieren, heißt es in der aktuellen Beschlusserklärung des Bundes und der Länder. Das Problem sei zurzeit allerdings die schnelle Ausbreitung der Virusmutanten. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den kommenden Wochen beibehalten werden. Auch die Öffnungsschritte sollen nur vorsichtig und schrittweise erfolgen.
- Der bisherige Lockdown inklusive bisheriger Kontaktbeschränkungen wird bis zum 7. März 2021 verlängert. Medizinische Masken müssen weiterhin in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden. Arbeiten im Homeoffice muss ermöglicht werden, wo die Tätigkeiten es zulassen. Frisörbetriebe können unter strengen Hygieneauflagen ab 1. März öffnen.
- Wegen der Ausbreitung der Virusmutanten kann der nächste Öffnungsschritt erst bei einem Inzidenzwert von 35 erfolgen. Das gilt für Geschäfte, Museen, Galerien und körpernahe Dienstleistungsbetriebe. In Landkreisen, wo der Inzidenzwert von 50 nicht unterschritten werden kann, werden regionale und lokale Maßnahmen durchgesetzt.
- Schnelltests zur Selbstanwendung sollen nach entsprechender Prüfung auf den Weg gebracht werden.
- Die Länder entscheiden über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht an den Schulen und über die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung. In einem Elternbrief schreibt der niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Da der Lockdown über den 14.Februar 2021 hinaus fortgesetzt werden muss, gelten die bisherigen Regelungen im Februar weiter fort.“
Die Beschlusserklärung des Bundes und der Länder in ganzer Länge HIER
Der Elternbrief des Niedersächsischen Kultusministers in ganzer Länge HIER
Impfungen: In den beiden stationären Impfzentren im Landkreis Göttingen, in den BBS II Göttingen und in der OBS Herzberg, haben in der 6. Kalenderwoche die Impfungen der über 80-Jährigen begonnen. Allerdings werde im ersten Quartal weiterhin damit zu rechnen sein, dass nur wenig Impfstoff zur Verfügung stehe, betonte Landrat Bernhard Reuter.
Weitere Infos zu den Impfterminen, zur Anmeldung und mehr auf der Homepage des Landkreises Göttingen HIER
Titelbild: Landkreis Göttingen