In den vergangenen Tagen wurde zahlreiche Personen auch in Duderstadt mit dem Covid-19-Impfstoff des Herstellers AstraZeneca geimpft. Am heutigen Montag, 15 März 2021, ist das Bundesgesundheitsministerium dem Vorbild weiterer Staaten gefolgt und hat die Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff vorübergehend ausgesetzt. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf dem Impfbetrieb im Landkreis Göttingen, teilt die Pressestelle des Landkreises mit.
Die Mitteilung vom heutigen Nachmittag wird in den stationären Impfzentren des Landkreises in den BBS II Göttingen und an der OBS Herzberg umgehend umgesetzt. Geplante Impfungen, für die der Impfstoff AstraZeneca vorgesehen ist, entfallen. Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt; Termine dafür stehen noch nicht fest.
Betroffen sind vorerst rund 3.000 Personen, für die bis einschließlich kommenden Sonntag, 21. März 2021, eine Impfung mit AstraZeneca vorgesehen war. Neben Terminen in den beiden stationären Impfzentren des Landkreises in Göttingen und Herzberg können auch geplante Impfungen mit mobilen Teams nicht durchgeführt werden. Der Landkreis Göttingen versucht zur Stunde, alle betroffenen Personen zu benachrichtigen.
Nicht betroffen sind Personen, die einen Termin über die Terminvergabe des Landes – über die Landes Hotline oder über das Online-Impfportal Niedersachsen – vereinbart haben. Hier handelt es sich um Termine, die aufgrund von Impfstofflieferungen der Hersteller BioNTech und Moderna durch den Landkreis für seine Impfzentren in Göttingen und Herzberg freigegeben wurden. Diese Termine finden wie geplant statt!
Dennoch hat Landrat Bernhard Reuter bereits am 12. Februar 2021 das Sozialministerium per E-Mail auf eine „demografische Unwucht“ bei den Impfungen hingewiesen. Dabei ging es jedoch um die landesweite Verteilung des Impfstoffs. Im Landkreis Göttingen leben überdurchschnittlich viele Menschen, die 80 Jahre und älter sind. Deshalb dauern die Impfungen von Personen höchster Priorität hier länger und werden voraussichtlich erst Ende März abgeschlossen. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem geringeren Anteil Älterer geht das naturgemäß schneller; deshalb könnte nach der Öffnung der Terminvergabe für die Priorität Stufe 2 dieser Personengruppe dort früher ein Impfangebot gemacht werden.
Dies werde zu einer Diskussion über die Impfgerechtigkeit führen, formulierte Landrat Reuter in seiner E-Mail im Februar. Um das zu vermeiden schlug er damals vor, bei der Verteilung des Impfstoffs die Altersstruktur der Landkreise entsprechend der Daten des Landesamtes für Statistik zu berücksichtigen. Dieser Empfehlung ist das Sozialministerium nur teilweise gefolgt.
Hinweis für Geimpfte mit AstraZeneca:
Personen, die innerhalb der vergangenen vier Tage mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca geimpft wurden und sich unwohl fühlen, sollen sich bei ihrem Hausarzt melden. Diese Empfehlung spricht das Bundesgesundheitsministerium aus.