Der Rat der Stadt Duderstadt hat den Beschluss gefasst, dass die Pflicht zur Zahlung der Elternbeiträge für die städtischen Kindertagesstätten für die Monate April bis Juni 2020 entfällt. Das gleiche gilt für den halben Monat März. Für die Monate April und Mai sind die Beiträge bereits ausgesetzt und dementsprechend soweit erforderlich erstattet worden. Die Erstattungen für den halben Monat März erfolgen kurzfristig.
Für die Inanspruchnahme der Notbetreuungsangebote wird rückwirkend ab dem 01.05.2020 bis zur Aufnahme des Regelbetriebs ein Elternbeitrag in Höhe von 1,85 €/je angefangener Betreuungsstunde erhoben. Zahlungspflicht besteht für die in Krippengruppen bzw. in altersübergreifenden Gruppen betreuten Kinder unter 3 Jahren sowie grundsätzlich beitragsfreie Kindergartenkinder, die über den gesetzlichen Befreiungsanspruch von 8 Stunden/Tag hinaus betreut werden müssen. Die Erhebung der Elternbeiträge ab dem 01.05.2020 für die Notbetreuung erfolgt rückwirkend Anfang Juni.
Entsprechend der Beschlussfassung hat Bürgermeister Thorsten Feike auch die freien Träger der Kindertagesstätten gebeten, für ihre Einrichtungen entsprechende Regelungen zu treffen und umzusetzen.
(Themenbild Pixabay)
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