Änderungen der Corona-Landesverordnung werden ab Dienstag, 1. Dezember 2020 wirksam. Eine wesentliche Neuerung ist die Ausweitung der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Örtlichkeiten unter freiem Himmel, an denen sich viele Menschen bewegen und das Infektionsrisiko dadurch erhöht ist. Das teilt die Pressestelle des Landkreises Göttingen mit.
Für Duderstadt heißt das: Innerhalb des Walls ist das Tragen einer Maske montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr verpflichtend.
Die Stadt Duderstadt informiert außerdem:
Im Bereich der Stadt Duderstadt bleiben folgende Einrichtungen zunächst bis einschließlich 20. Dezember 2020 weiterhin geschlossen:
– Gästeinformation im Historischen Rathaus – Stadtbibliothek im Historischen Rathaus – Ausstellung im Historischen Rathaus – Heimatmuseum – Schützenmuseum – Städtische Sporthallen – Mehrzweckgebäude / -hallen und – Jugendräume in den Ortsteilen
Stadthaus
Mit Blick auf die Serviceleistungen der Stadtverwaltung bittet der Bürgermeister um die Vermeidung von persönlichen Besuchen im Stadthaus. Die Mitarbeiter*innen stehen telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Ansonsten wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.
Das Bürgerbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag – Mittwoch: 8.30 – 15.30 Uhr Donnerstag: 8.30 – 18.00 Uhr Freitag: 8.30 – 12.30 Uhr Samstag: 10.00 – 12.30 Uhr
Eine gesonderte Regelung der Öffnungszeiten des Stadthauses zwischen den Weihnachtstagen und dem Jahreswechsel erfolgt rechtzeitig.
Gästeinformation
Die Gästeinformation ist vorerst bis zum 20. Dezember 2020 geschlossen. Sie ist aber von Montag – Freitag von 10.00 Uhr bis 16.30 Uhr per Mail an info@duderstadt.de oder telefonisch unter 05527 / 841-200 erreichbar.
In der bisherigen Verordnung war diese Pflicht bereits enthalten, war jedoch an das Überschreiten bestimmter Marken des Inzidenzwertes (35 bzw. 50) gekoppelt. Das entfällt, damit gilt die Alltagsmaskenpflicht jetzt unabhängig vom Inzidenzwert überall dort, wo Menschen sich auf engem Raum, zum Beispiel in Fußgängerzonen, aufhalten. Damit diese Örtlichkeiten klar erkennbar sind, werden sie per Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes festgelegt und ein konkreter Zeitraum benannt.
Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen greift dabei auf die Erfahrungen des vergangenen Monats zurück. Es weist die bereits bekannten Gebiete aus, in denen schon bisher bei Überschreiten des Inzidenzwertes eine Maskenpflicht galt. Hier ist nun unabhängig vom Inzidenzwert, dafür innerhalb eines festgelegten Zeitraums immer eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen HIER
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