Corona-Einschränkungen werden zu Weihnachten etwas gelockert – aber vorher nicht

Die Weihnachtsferien beginnen bundesweit am 19. Dezember 2020. Bis zum 22. Dezember gelten weiterhin strenge Einschränkungen. Ab 23. Dezember werden vorübergehend einige Kontaktbeschränkungen gelockert. Und Silvesterfeuerwerk sollte möglichst nicht stattfinden. 

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben einschneidende und befristete Maßnahmen für den November 2020 beschlossen, um die erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern, heißt es in dem Beschluss der RegierungschefInnen der Länder. Damit sollte zudem eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden, denn Krankenhäuser kommen vor allem auf den Intensivstationen durch die steigenden Zahlen schwererkrankter Corona-Patienten an Grenzen. Es sei daher weiterhin dringend erforderlich, alle nicht notwendigen Kontakte unbedingt zu vermeiden und dort, wo Begegnungen stattfinden, die AHA+AL Regeln (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, CoronaWarnApp, Lüften) stets einzuhalten.

Die Beschlüsse in Kurzform:

    1. Nicht notwendige Kontakte sollen möglichst vermieden werden. Auch alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen, insbesondere touristische Reisen unter anderem in Hinblick auf die Skisaison sind zu vermeiden. Die schon im November 2020 gültigen Regelungen werden bis zum 20 Dezember bundesweit verlängert.
    2. Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen sowie an allen Orten mit Publikumsverkehr in den Innenstädten, in geschlossenen Räumen mit Besuchs- und Kundenverkehr und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Maskenpflicht besteht auch an Arbeitsplätzen, wo ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
    3.  Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen, insbesondere im Gastronomiebereich erforderlich sein werden. Vor Weihnachten wird eine weitere Überprüfung und Bewertung vorgenommen.
    4. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
    5. Für die Weihnachtstage gibt es Sonderregelungen, die vom 23. Dezember 2020 bis längstens zum 1. Januar 2021 gelten: Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis sind möglich bis maximal 10 Personen insgesamt. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
    6. Die Weihnachtsferien beginnen bundesweit am 19. Dezember 2020.
    7. Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter müssen vermieden werden. Für Gottesdienste sollten Vereinbarungen zur Kontakreduzierung getroffen werden.
    8. Es wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind ebenfalls untersagt.
    9. Für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen werden FFP2-Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung abgegeben und die Konzepte für Schnelltests werden erweitert. So soll den Bewohnern von Einrichtungen ermöglicht werden, zu Weihnachten Familienbesuch zu erhalten.

Die ausführlichen Maßnahmen sind hier nachzulesen:
bkmpk26112020end.pdf

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