Mit einer Übergangsregelung der Corona-Verordnung ab Mittwoch, 27. Juli 2021 – dann in etwa für den gesamten Zeitraum der Sommerferien – ermöglicht das Land Niedersachsen den Kommunen mehr Handlungsspielräume. Schärfere Maßnahmen gelten allerdings für Diskotheken und Clubs, Ausnahmen betreffen u.a. Schwimmbäder.
Da Clubs, Diskotheken und auch Shisha-Bars anscheinend mit einem Anstieg der Infektionen in Verbindung gebracht werden konnten, betrifft eine Verschärfung der Corona-Regelungen jetzt vor allem solche Einrichtungen. Bei einem Inzidenzwert über 10 müssen diese Einrichtungen geschlossen werden. Unter 10 gilt: Hygienekonzept mit einer Begrenzung der Kapazität auf 50 Prozent und Maskenpflicht – auch beim Tanzen.
Allerdings dürfen Landkreise und kreisfreie Städte bei Überschreitung eines in der Landesverordnung festgelegten Inzidenzwertes selbst Ausnahmen für bestimmte Bereiche geltend machen. Voraussetzung ist, dass diese Bereiche durch regelmäßige Testungen und Hygienekonzepte das Infektionsgeschehen gut kontrollieren können. Das würde u.a. Gottesdienste, Vereinssitzungen, Theater, Kinos, Stadtführungen, Museen, Schwimmbäder, Kinderbetreuung, Amateursport, Märkte und Gastronomie betreffen.
In Niedersachsen haben Ende Juli 2021 knapp 50 Prozent der Impfberechtigten eine vollständige Impfung erhalten. Die Landesregierung appelliert an die Bürger, sich vollständig impfen zu lassen. Impfstoff sei zurzeit ausreichend vorhanden, sodass auch kurzfristige Termine vereinbart werden könnten.
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