Im Sommer soll allen Bürger*innen in der Bundesrepublik ein Impfangebot gemacht werden können – so das Ziel der Kanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs. Wie dieses Ziel erreicht werden soll, wurde am 19. März 2021 in einem weiteren Beschluss veröffentlicht.
Im April werden die Impfstoffmengen noch knapp sein. Daher bleibe es notwendig, zunächst die besonders gefährdeten Personen entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Impfreihenfolge zu impfen, heißt es im Beschluss. Dennoch sei es sinnvoll, neben den Impfzentren nun die Arztpraxen in das Impfgeschehen einzubeziehen, um insbesondere vorerkrankte Personengruppen besser zu erreichen und frühzeitig mehr Flexibilität in den Impfprozess zu bringen. Perspektivisch sei es erforderlich, dass sowohl die Impfzentren ihre Kapazität steigern, als auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sich mit hohem Einsatz am Impfgeschehen beteiligen.
- Für einen planbaren Betrieb werden die Anlieferungsstandorte der Länder im April wöchentlich kontinuierlich mit 2,25 Mio. Dosen beliefert. Die Aufteilung dieser Impfstoffe an die Länder erfolgt weiterhin gemäß Bevölkerungsanteil.
- Aufgrund der zunächst noch sehr geringen Liefermengen pro Woche in der Größenordnung von etwa 20 Impfdosen pro Praxis für ca. 50.000 Hausarztpraxen, sind die Arztpraxen aufgefordert, schwerpunktmäßig immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen zu impfen.
Weitere Infos im Beschluss der Kanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs HIER
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