Mit dem neuen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen/ -chefs der Länder vom 3. März 2021 stehen weitere Lockerungen, aber auch die Verlängerung diverser Maßnahmen in Aussicht. Dabei sollten jetzt zwei Faktoren das Pandemiegeschehen deutlich verändern: Die zunehmende Menge an Impfstoff und die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests in großen Mengen.
Die Impfkampagne werde nun deutlich an Fahrt gewinnen, heißt es in dem veröffentlichten Beschluss. Bis allen Bürger*innen ein Impfangebot gemacht werden könne, würden regelmäßige Corona-Tests einen wichtigen Baustein darstellen, um mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen. Davon sollten auch Schulen und Kitas profitieren: Personal und Schüler*innen sollten pro Woche einen kostenlosen Schnelltest erhalten. Auch Unternehmen, in denen die Präsenz der Beschäftigten erforderlich ist, sollten den Mitarbeitern einen kostenlosen Schnelltest zur Verfügung stellen.
Private Zusammenkünfte sind ab 8. März 2021 wieder für zwei Haushalte bei maximal 5 Personen erlaubt, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Steigt aber der Inzidenzwert an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, wird die Notbremse gezogen und es treten die Regeln, die bis zum 7. März 2021 gegolten haben, wieder in Kraft. Danach wird die Möglichkeit zu
privaten Zusammenkünften wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
Auch die weiteren Öffnungsschritte für Einzelhandel, Gastronomie und Kultureinrichtungen hängen von den jeweiligen Inzidenzwerten ab. Weiteres dazu in der oben stehenden Tabelle.
Der gesamte Beschluss vom 3. März 2021 ist HIER nachzulesen.