Nach Pfingsten 2021 in Niedersachsen: Shoppen ohne Testpflicht und Außengastronomie bei U50
Die Infektionszahlen in Niedersachsen sinken. Daher wird in Landkreisen und Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 (U50) ab Dienstag, 25. Mai 2021, die Testpflicht für den Einzelhandel aufgehoben, so der Beschluss der Landesregierung. Für den Besuch der Außengastronomie gilt die Testpflicht vorerst weiterhin. Aber auch da sind weitere Lockerungen absehbar.