Der Landkreis Göttingen hat kurzfristig die Möglichkeit, Impfstoffe der Hersteller AstraZeneca und Johnson&Johnson zu verimpfen. Am Donnerstag, 24. Juni 2021, werden am Impfzentrum OBS Herzberg am Harz 440 Impfdosen des Herstellers AstraZeneca angeboten. Am Impfzentrum BBS II Göttingen stehen, mit Unterstützung der Stadt Göttingen, 150 Impfdosen des Herstellers Johnson & Johnson zur Verfügung, teilt der Landkreis Göttingen mit.
Der verbindliche Terminfür die Zweitimpfung des Impfstoffes von AstraZeneca ist auf den 16. September 2021 festgelegt. Dies ist bei der Anmeldung mit zu berücksichtigen. Beim Impfstoff von Johnson&Johnson ist keine Zweitimpfung notwendig.
Diese ergänzenden Impfangebote mit den beiden vektorbasierten Impfstoffen richten sich auch an Bürger*innen im Alter unter 60 Jahren. Der Einsatz unterhalb dieser Altersgrenze ist nach Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch die impfwillige Person möglich.
Um allen Personen aus dem Landkreis Göttingen auf den Wartelisten die Möglichkeit einer Impfung einzuräumen, erfolgt die Anmeldung für diese zusätzlichen Termine außerhalb der Landes-Hotline bzw. des Impfportals Niedersachsen. Impfwillige können sich stattdessen anmelden beim
Infotelefon Impfzentren Landkreis Göttingen
ab Montag, 21.06.2021, 08:00 Uhr,
Telefon 0551 525-2000.
Impfwillige, die sich beim Impftelefon anmelden möchten, halten folgende Angaben parat: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, Geburtsdatum.
Das Infotelefon ist erreichbar montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr.
Die Termine werden in der Reihenfolge vergeben, in der die Anrufe entgegengenommen werden können. Es ist von einer erheblichen Nachfrage auszugehen, die Kapazitäten des Infotelefons sind begrenzt. Sofern die Leitungen belegt sind, wird ein erneuter, späterer Anruf empfohlen. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, wenn es zu Wartezeiten kommt oder mehrfache Anrufe notwendig sind. Nach der Anmeldung erfolgt eine Bestätigung per E-Mail.
Sobald die Anzahl der zusätzlichen Termine erreicht ist, werden folgende Anrufende auf einer gesonderten Warteliste aufgenommen. Diese dient dazu, Impfwillige kurzfristig eine Impfung anbieten zu können, wenn kurzfristig Termine frei werden.
Die Anmeldung für die Sonderaktion ersetzt nicht die Registrierung auf der Warteliste des Landes (nach Anmeldung per Landes-Hotline bzw. über das Impfportal Niedersachsen), diese bleibt bestehen. Erst wenn tatsächlich eine Impfung erfolgt ist, werden die Betroffenen aus der Warteliste genommen; dies erfolgt automatisch durch einen Abgleich der Wartelisten durch die Impfzentrumen.
Abschließend ein allgemeiner Hinweis: Personen, die auf der Warteliste des Landes registriert oder bereits für einen Termin im Impfzentrum vorgesehen sind, werden gebeten, den Termin bzw. die Registrierung zu stornieren, wenn sie auf anderem Wege eine Impfung erhalten – bspw. über niedergelassene Ärzte oder den betriebsärztlichen Dienst. Diese Stornierung erfolgt problemlos auf dem gleichen Wege, auf dem die Anmeldung erfolgt ist – also die Landes-Hotline 0800 99 88 665 bzw. das Impfportal Niedersachsen. Nur so ist gewährleistet, dass vorhandener Impfstoff für andere Wartende genutzt werden kann. Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Corona-Impfungen beantwortet das Land Niedersachsen auf seinen Webseiten.
(Titelbild: Pixabay)