Das Verwaltungsgericht in Göttingen hat die Ver.di-Klage abgewiesen. Beim Eichsfelder Wurstmarkt am 6. und 7. November 2021 dürfen am Sonntag auch die Geschäfte in der Innenstadt von 13 bis 18 Uhr öffnen.
Ver.di vertrat die Ansicht, dass eine Geschäftsöffnung während des traditionellen Eichsfelder Wurstmarktes gegen das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten verstoße. Allerdings ist es auch gesetzlich geregelt, dass Geschäfte sonntags öffnen dürfen, wenn aufgrund einer größeren Veranstaltung (wie hier der Wurstmarkt) ein besonderer Besucheransturm zu erwarten ist. In der Vergangenheit kamen zum Eichsfelder Wurstmarkt rund 15.000 Besucher. Das Verwaltungsgericht hat die Klage der Gewerkschaft abgewiesen.
„Ein großer Dank gilt Bürgermeister Thorsten Feike und seinem Team, insbesondere Annelore von Hof und Sabine Holste-Hoffmann, die sich sehr für die Sonntagsöffnung im Rahmen des Wurstmarktes eingesetzt haben“, sagt Anka-Maria Walther vom Treffpunkt Stadtmarketing als Veranstalter.
Auf dem Markt gelten im Fall einer Bewirtung die 3G-Regeln. Für kurzfristige Tests steht die Löwenapotheke in der Marktstraße 31 bereit. Die Tests sind im Rahmen der Test-Verordnung kostenpflichtig (15,-), kostenlos für Schwangere, Minderjährige und Menschen mit ärztlichem Attest über medizinische Gründe gegen eine Impfung.
Ansonsten wird der Einhalt der 3G-Regel über Besucherbändchen kontrolliert. Um beim Erhalt der Bändchen keine Wartezeiten aufkommen zu lassen, haben sich verschiedene Geschäfte in der Innenstadt bereiterklärt, die Bändchen für Geimpfte, Genesene oder Getestete auszugeben. Welche Läden das sind, ist auf der Webseite des Treffpunkt Stadtmarketing nachzulesen: https://www.wir-in-duderstadt.de/aktivitaeten/eichsfelder-wurstmarkt/
ClanysEichsfeldBlog Duderstadt EichsfelderWurstmarkt EichsfelderMettwurst VerkaufsoffenerSonntag