Der Landkreis Göttingen unterstützt HauseigentümerInnen, die ihre Heizsysteme modernisieren und Energiekosten sparen möchten. Gefördert wird der Einbau von Wärmepumpen bei Altbausanierungen.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es eine pauschale Förderung von 1.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern steigt die Fördersumme ab der dritten Wohneinheit um 50 Euro pro Einheit – bis zur zehnten Wohneinheit. Die Förderung ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge nach Eingang der Förderanträge.
Wer kann die Förderung bekommen?
Gefördert wird der Umbau von Wohngebäuden im Landkreis Göttingen (ohne Stadtgebiet), deren Bauantrag mindestens fünf Jahre alt ist. Wichtig hierbei ist, dass die Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel betrie-ben wird und in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) aufgeführt ist. Außerdem muss beim Einbau der neuen Anlage ein sogenannter hydraulischer Abgleich vorgenommen werden. Hierdurch kann das Gebäude effizienter mit Wärme versorgt und Energie eingespart werden.
Kombination mit anderen Förderungen möglich
Die Förderung kann mit anderen öffentlichen Programmen, zum Beispiel von BAFA oder KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), kombiniert werden. So können Eigentümer*innen gleich mehrfach von staatlicher Unterstützung profitieren.
Antragstellung vor Beginn über die Energieagentur
Die Antragstellung erfolgt wie bisher über die Energieagentur Region Göttingen (EARG), die auch die fachliche Prüfung übernimmt. Dabei ist es wichtig, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss.
Der Förderprozess umfasst drei Schritte:
1. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
2. Bewilligung durch den Landkreis
3. Auszahlung nach Abschluss der Maßnahme
Alle Informationen und Formulare zur Antragstellung finden Interessierte auf der Webseite www.earg.de/altbau
Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 hat der Kreistag Fördermittel in Höhe von 280.000 Euro bewilligt. Davon sind für effiziente Heizsysteme, wie z. B. der Wärmepumpe, 80.000 Euro vorgesehen. Auch andere Heizungsanlagen, wie z.B. Biomasse- und Solarthermie-Anlagen, werden gefördert. Der weitere Fördermittel-Anteil ist für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle vorgesehen.
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