Wer zu Silvester ein Feuerwerk entzünden möchte, hat dabei einige Regeln einzuhalten. So ist gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Reet- oder Fachwerkhäusern verboten. Der Abstand beträgt 200 Meter.
Innerhalb des Duderstädter Walls ist das Abbrennen jeglichen Feuerwerkes ohnehin verboten. Seit dem Jahr 2020 gilt das grundsätzliche Feuerwerksverbot darüber hinaus in den Kreuzungsbereichen der Bahnhofs-, Neutor-, Obertor-, Steintor- und Westertorstraße. Außerdem ist besondere Rücksichtnahme in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten.
Bürgermeister Thorsten Feike dankt den Duderstädter Bürgerinnen und Bürgern im Vorfeld für ihre gegenseitige Rücksichtnahme und wünscht allen ein friedliches und schönes Silvesterfest. „Ein herzliches Dankeschön richte ich auch an alle Einsatzkräfte, die an Silvester für unsere Sicherheit und unser Wohl im Einsatz sind“, so der Bürgermeister.
Infos zu Belastungen von Tieren, Umwelt und Gesundheit:
* Wer mehr über die Belastungen des Silvesterfeuerwerks für Gesundheit und Umwelt wissen möchte, kann sich die Broschüre vom Umweltbundesamt downloaden: Silvesterfeuerwerk: Einfluss auf Mensch und Umwelt.
* Infopapier des NABU: Feuerwerke – Eine Belastung für Natur und Umwelt.
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