Zum Erhalt der natürlichen Lebensräume für Tiere und Pflanzen am Seeburger See passt der Landkreis Göttingen die Naturschutzgebietsverordnung an. Rund 20 Punkte wurden aufgestellt, die dazu dienen, das Gebiet vor übermäßiger menschlicher Einwirkung zu schützen, wobei es aber auch einige Ausnahmen von den Regelungen gibt.
Der Verordnungsentwurf inklusive Begründung und Karten wird öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen sind in der Zeit vom 20. April bis 21. Mai 2021 einsehbar bei der Verwaltung der Samtgemeinde Radolfshausen oder online auf der Webseite des Landkreises unter www.landkreisgoettingen.de/unsere-themen/umwelt oder hier unten in den PDFs.
Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen und Bedenken bei der Samtgemeinde Radolfshausen sowie der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Göttingen vorgebracht werden. Nähere Informationen erteilt der Fachbereich Umwelt des Landkreises Göttingen unter Telefon 0551 525-2340 oder -2348.
Entwurf der Verordnung zum Naturschutzgebiet Seeburger See HIER
Begründung für die Ausweisung des Naturschutzgebietes Seeburger See HIER
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