Das Land Niedersachsen erlaubt zu Weihnachten 2020 eine leichte Erweiterung der 5-Personen-Regelung, allerdings ist das Silvester-Feuerwerk komplett untersagt. Die genauen Bestimmungen auch in Bezug auf die Gottesdienste sind in der aktuellen Verordnung des Landes Niedersachsen nachzulesen.
Weihnachten:
In der Zeit vom 24. bis 26. Dezember dürfen sich auch mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Erlaubt sind die Personen des eigenen Hausstands sowie bis zu vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis und deren Mitglieder des jeweiligen Hausstands. Kinder bis zu 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt und dürfen alle mit dabei sein.
Silvester und Neujahr:
Ansammlungen sind nicht zulässig, auch nicht unter Einhalt der Abstandsregelung. Jegliche Silvester-Feuerwerke sind verboten. Diese Einschränkung umfasst den Verkauf und Abgabe von Feuerwerkskörpern sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen.
Hier die gesamte Niedersächsische Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie:
20-12-15-Lesefassung_der_am_16.12._in_Kraft_tretenden_VO
(Titelbild: Pixabay)
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