Die Naturschutzgebietsverordnung „Rhumeaue, Ellerniederung, Schmalau und Thiershäuser Teiche“ soll angepasst werden. Der Verordnungsentwurf wird von Montag, 17. August bis Freitag, 18. September 2020 öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können Bürger*innen Anregungen und Bedenken bei der Stadt Duderstadt, der Samtgemeinde Gieboldehausen, der Samtgemeinde Hattorf und der Stadt Herzberg äußern.
Das Naturschutzgebiet von insgesamt rund 872 ha umfasst Flächen der Ortschaften Bilshausen, Gieboldehausen, Wollershausen, Lütgenhausen, Rüdershausen, Rhumspringe, Hilkerode, Brochthausen und Krebeck/Renshausen. Geschützt werden soll das für den Naturraum Leinebergland typische Fließgewässersystem um Rhume, Eller, Schmalau und Renshäuser Bach. „Der Verlauf der Gewässer ist in seiner natürlichen Mäandrierung weitgehend erhalten und weist eine vielfältige Ufervegetation mit gut ausgebildetem Gehölzsaum auf“, heißt es im Verordnungsentwurf.
Außerdem wird dort begründet: „Für den Naturschutz besonders wertvoll sind die noch zahlreich vorhandenen, aufgrund der standörtlichen Gegebenheiten nicht oder wenig genutzten Röhrichte, Binsen- und Seggenrieder, Staudenfluren, Feuchtwiesen, Flutmulden, Altarme, Gebüsche und Wäldchen.“ In diesen Biotopen gilt auch die vielfältige und regionaltypische Tier- und Pflanzenwelt als besonders schützenswert. Hier kommen unter anderem zahlreiche Fledermausarten, Weiß- und Schwarzstorch, Neuntöter, Rebhuhn und Wachtelkönig vor. In den Gewässern sind Bachforellen heimisch und auch für Biber und Fischotter sollen die Lebensräume erhalten werden.
Um den Schutz dieser Tier- und Pflanzenwelt zu gewährleisten, sind alle „Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können“, heißt es weiter im Entwurf der Verordnung.
Verboten ist also das Reiten außerhalb der zulässigen Reitwege, das Zelten, Lagern oder Feuer anzünden und das Befahren der Gewässer. Fahrzeuge aller Art sind nur auf dafür zulässigen Straßen, Wegen und Parkplätzen erlaubt. Modellflugzeuge, Drohnen etc. sind ebenfalls verboten, außer im Einsatz für jagd- und forstwirtschaftliche Zwecke. Hunde gehören immer an die Leine und die Ruhe der Natur darf auch durch Lärm nicht gestört werden.
Ein paar Freistellungen werden für Land- und Forstwirtschaft aufgelistet sowie für Ruderer bei Wollershausen. Bestimmte Auflagen gibt es für Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte.
Einzusehen ist der Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung im Duderstädter Stadthaus, in den Rathäusern der genannten Gemeinden oder online auf der Homepage des Landkreises. (HIER)
Weitere Infos erteilt außerdem der Fachbereich Umwelt des Landkreises Göttingen unter Telefon 0551 525-2340 oder -2348.
(Titelbild: Thiershäuser Teiche bei Renshausen, Gemeinde Krebeck)
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