Bei einem Bienenstand in der Stadt Göttingen wurde die Amerikanische Faulbrut nachgewiesen. Das gibt der Landkreis Göttingen bekannt und leitet Sofortmaßnahmen zur Eindämmung der Seuche ein.
Die Tierseuche befällt ausschließlich die Brut von Honigbienen. Die von den Bakterien befallene Brut stirbt und wird zersetzt. Zum Schutz anderer Bienenvölker richtet der Landkreis einen Sperrbezirk mit einem Radius von zwei Kilometern um den befallenen Bienenbestand ein. Die amtliche Verfügung, sowie eine detaillierte Karte zum Sperrbezirk, sind auf der Webseite des Landkreises abrufbar: www.landkreisgoettingen.de.
Jeder, der im Sperrbezirk Bienen hält, hat dies unverzüglich beim Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Telefon 0551 525-2493, anzuzeigen. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk müssen sofort auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersucht werden.
Bewegliche Bienenstände dürfen von Ihrem Standort nicht entfernt werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Für Rückfragen steht der Fachbereich Veterinärwesen zur Verfügung.
(Titelbild Pixabay)
ClanysEichsfeldBlog LandkreisGöttingen Bienenseuche Sperrbezirk