Innerhalb des Walls in der Duderstädter Innenstadt herrscht ab Dienstag, 3. November 2020, Maskenpflicht. Das gilt laut Amtsblatt für den Landkreis Göttingen für jede Person in diesem Bereich unter freiem Himmel, und in den Geschäften sowieso.
Begründet wird diese Maßnahme des Landkreises mit den hohen Infektionszahlen und mit der Annahme, dass sich in der Innenstadt “entweder auf engem Raum oder nicht nur vorrübergehend aufhalten”, so die Formulierung im Amtsblatt.
Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen ergänzt seine Allgemeinverfügung zum Schutz vor dem Corona-Virus. Es werden Bereiche in Städten und Gemeinden ausgewiesen, in denen die Maskenpflicht gilt, sobald der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen bestimmte Marken überschreitet. Neben den Städten Göttingen und Bad Lauterberg im Harz sind nun zusätzlich die Städte Osterode am Harz, Hann. Münden, Duderstadt und Herzberg am Harz sowie die Gemeinde Seeburg in der Samtgemeinde Radolfshausen von der Allgemeinverfügung erfasst.
Damit wird die aktuelle Corona-Landesverordnung konkretisiert. In den festgelegten Bereichen soll ab einem Inzidenzwert von 35 eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit getragen werden; sobald der Inzidenzwert von 50 erreicht ist, muss die Maske getragen werden. Maßgeblich ist der im Lagebericht des Landes für den Landkreis Göttingen ausgewiesene Inzidenzwert; dieser liegt am Montag, 2. November 2020, bei 65,0.
Unverändert ist die Maskenpflicht bereits festgelegt für die Stadt Göttingen für die Innenstadt und die Wallanlagen einschließlich des Albaniplatzes; für die Stadt Bad Lauterberg im Harz für die Innenstadt auf dem sogenannten Boulevard. Neu hinzu kommen folgende Bereiche:
- in der Stadt Osterode am Harz die Innenstadt;
- in der Stadt Hann. Münden die Innenstadt sowie Tanzwerder und Doktorwerder;
- in der Stadt Duderstadt der Bereich innerhalb des Walls;
- in der Stadt Herzberg am Harz die Fußgängerzone;
- in der Gemeinde Seeburg der „Traumspielplatz“.
Die entsprechende Allgemeinverfügung ist veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 72 und im Amtsblatt der Stadt Göttingen Nr. 48. Sie tritt am morgigen Dienstag in Kraft. Beigefügt sind detaillierte Karten, auf denen die betroffenen Bereiche markiert sind.
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