Die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln werden erneut gelockert. Die entsprechende Landesverordnung wurde von Sozialministerin Carola Reimann unterschrieben und tritt am Montag, 11. Mai 2020, in Kraft. Unverändert bleiben die wichtigsten Regeln:
· Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen
· Minimierung des physischen Kontakts zu Menschen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören
Weitere Regeln:
– Zusammenkünfte sind auf 2 Perosnen oder 2 Haushalte zu beschränken
– Maskenpflicht beim Einkaufen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Arztpraxen und Krankenhäuser/ Pflegeeinrichtungen, in öffentlichen Gebäuden und Schulen
– Zulässig sind die Betreuung von Hilfebedürftigen, die Nutzung von Spielplätzen sowie Presse- und Medienarbeit (unter Einhaltung entsprechender Hygienevorschriften)
– Beim Einhalten des Mindestabstands und der Hygienevorschriften sind folgende Aktivitäten erlaubt: Zusammenkünfte in Gremien, Nutzung von Sportanlagen im Freien (Mindestabstand 2 m), Gottesdienste, Anlagen im Freien, Museen und Ausstellungen, Wahrnehmung von Bildungsangeboten und Durchführung von Prüfungen
– Tiere dürfen weiterhin versorgt werden
– Verboten sind weiterhin Zusammenkünfte in Vereins- und Freizeiteinrichtungen, öffentliche Veranstaltungen (Ausnahme Sitzungen von Gremien), Volksfeste (bis mindestens 30. August)
– Geschlossen bleiben vorerst: Bars, Diskotheken, Clubs, Theater- und Konzerthäuser, Freizeitparks, Spielhallen, , Indoor-Sport- und Spielstätten, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Saunen und alle nicht zwingen notwendigen Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Tattoostudio, etc). KIndertageseinrichtungen bieten Notbetreuung an, Schulbesuche sind nur eingeschränkt möglich.
– Strenge Auflagen gelten für Gastronomie und bei Ferienangeboten
Es ist nach wie vor untersagt, dass sich Gruppen beispielsweise zu Feiern oder zum Grillen treffen. Diese Regeln sind das einzig wirksame Mittel, um die Ausbreitung des Corona-Virus‘ auf niedrigem Niveau zu halten. Die Kontaktbeschränkungen der vergangenen Wochen haben dazu beigetragen, die Zahl der Neuinfektionen deutlich zu reduzieren. Dieser Erfolg ist die Grundlage der nun verkündeten Lockerungen.
Die schrittweise Lockerung der Beschränkungen ist kein Automatismus. Bund und Länder haben eine Alarmgrenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen in einem Landkreis definiert. Für das Land Niedersachsen haben Landesregierung und Kommunen bereits deutlich gemacht, dass schon deutlich vor Erreichen dieser Alarmgrenze ein Einschreiten erforderlich ist, um die medizinische Versorgung von Covid-19-Erkrankten zu gewährleisten und die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter zu sichern.
Alle sind nun gefordert, verantwortungsbewusst mit den Lockerungen umzugehen und die weiter bestehenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln einzuhalten. Erneute, konsequente Beschränkungen sind erforderlich, wenn die Zahl der Neuinfektionen wieder deutlich steigt. Sofern sie weiter sinkt, kann wahrscheinlich schon zum 25. Mai 2020 die nächste Änderung der Landesverordnung mit weiteren Lockerungen verkündet werden. Dies hat das Sozialministerium angekündigt.
Eine Übersicht der wichtigsten Corona-Regeln aus der Verordnung des Landes Niedersachsen und den Allgemeinverfügungen des Gesundheitsamtes für die Stadt und den Landkreis Göttingen HIER
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