Mit einem Beitrag von insgesamt 45.000 Euro will der Landkreis Göttingen die Kulturszene im Kreis in Zeiten der Corona-Pandemie unterstützen. Gefördert wird das Streamen von Kulturveranstaltungen, da diese aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin nur eingeschränkt stattfinden können und die Zahl der Gäste beschränkt wird.
Der Förderzeitraum ist zunächst bis zum 31. März 2022 begrenzt. Voraussetzungen für die Förderung sind:
· Die Veranstaltung findet in einer regulären Spielstätte (Theater, Club, usw.) im Landkreis Göttingen statt.
· Es treten überwiegend lokale Künstler und Künstlerinnen auf.
· Der Stream kann kostenfrei über ein digitales Endgerät in Bild und Ton aufgerufen werden.
Der maximale Förderhöhe beträgt je Antrag 1.500 Euro. Die Vergabe der Förderung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. Im Antrag muss eine Projektbeschreibung und eine Kostenaufstellung enthalten sein. Die Förderung ist auf maximal vier Veranstaltungen pro Veranstalter / Spielstätte / Künstler beschränkt. Förderfähige Kosten (bei Hybridveranstaltungen anteilig) sind Gagen, Personalkosten, Raummieten und Mietkosten für Technik.
Der Antrag ist zu richten an den Landkreis Göttingen, Fachdienst 40.2, z.H. Herrn Just. Weitere Informationen gibt es unter Telefon 05522/960-4140 oder -2509, E-Mail just.t@landkreisgoettingen.de, und auf der Website des Landkreises https://www.landkreisgoettingen.de/aktuelles/corona-informationen/corona-hilfsfonds.html
(Titelbild: Pixabay)
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