Die Stadt Duderstadt gibt bekannt, dass am Samstag, 6. Juni 2026, um 11.00 Uhr nicht abgeholte Fundsachen versteigert werden. Dabei handelt es sich um Gegenstände, die bis zum 30. November 2025 im Fundbüro abgegeben, aber nicht abgeholt wurden. Die Versteigerung findet bei den Garagen hinter dem Stadthaus, Worbiser Straße 9, statt.
Wer in den vergangenen Monaten etwas verloren hat, sollte noch einmal prüfen, ob der Gegenstand im Fundbüro abgegeben wurde. Eine Nachfrage ist bis Freitag, 5. Juni, um 12.00 Uhr möglich. Das Fundbüro ist telefonisch unter 05527 841-161 bis -164 oder persönlich im Bürgerbüro im Stadthaus erreichbar. Zusätzlich können Bürgerinnen und Bürger im digitalen Fundportal unter www.e-fund.eu/fundbueros.php nachsehen, ob ihr Eigentum registriert wurde.
Damit ein Gegenstand eindeutig zugeordnet werden kann, ist eine möglichst genaue Beschreibung erforderlich. Auch Angaben zum Zeitpunkt und Ort des Verlustes sind wichtig.
Der Umgang mit Fundsachen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Für den Bereich Duderstadt ist das Fundbüro im Bürgerbüro des Stadthauses für die Entgegennahme, Aufbewahrung und Herausgabe zuständig.
Fundsachen mit einem Wert von mehr als zehn Euro müssen unverzüglich angezeigt werden. Dies kann direkt bei der Verliererin oder dem Verlierer oder im Fundbüro erfolgen. Finderinnen und Finder können unter bestimmten Voraussetzungen einen Finderlohn oder die Erstattung von Aufwendungen geltend machen. In Einzelfällen ist auch der Erwerb des Eigentums möglich.
Wer Gegenstände in Geschäftsräumen, in öffentlichen Einrichtungen oder in Verkehrsmitteln wie Linienbussen findet, muss diese unverzüglich bei der jeweiligen Behörde, der Verkehrsanstalt oder bei deren Beschäftigten abgeben.
(Titelbild KI-generiert)
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