„Gewerbe zu Wohnen“ – Neues Förderprogramm bezuschusst Umbau von Gewerbeflächen in Wohnraum

„Gewerbe zu Wohnen“ heißt das neue Förderprogramm, das Umbauarbeiten unterstützt, die aus Gewerbeflächen Wohnraum schaffen. Ab 1. Juli soll es in Kraft treten, kündigt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen an. Zu beantragen ist die Förderung über die KfW (Programm-Nr. 266). „In Südniedersachsen kann das für leerstehende Ladengeschäfte interessant sein, bei denen eine Wiedervermietung unwahrscheinlich ist“, meinen Juliane Hofmann und Imke Heyen vom Fachwerk5Eck.

 

Juliane Hofmann und Imke Heyen ©Fachwerk5Eck, Imke Heyen

 

Um die Umbau-Förderung zu erlangen muss mindestens eine Wohneinheit geschaffen werden. Dafür werden bis zu 30 Prozent auf maximal 100.000 Euro je Wohneinheit bezuschusst. Förderfähig sind Kosten für Rückbau, Statik, Innenausbau, Treppen und Zugänge, aber auch Umgestaltungen von Außenflächen.

Die Förderung des Umbaus ist gebunden an die gleichzeitige energetische Sanierung der betreffenden Fläche auf das Effizienzhaus-Niveau 85 – bei Denkmalen auf das Effizienzhaus Denkmal. Daher ist die Förderung auch kombinierbar mit den Förderprogrammen für effiziente Gebäude.

Die Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahmen bei der KfW gestellt werden. Die begleitende Fachplanung kann entweder, für den schnellen Baubeginn, zuvor bereits erstellt sein – dann ist sie nicht Teil der Förderung – oder auch Teil des Förderantrages sein – dann kann mit der Planung erst nach Erhalt des Förderbescheides begonnen werden.

Die neue Förderung soll zunächst nur bis zum 31. Dezember 2026 bestehen und ist damit für schnell Entschiedene geeignet. Insgesamt stehen laut Bundesregierung 300 Millionen Euro für das Programm bereit. Ist die Förderung gewährt haben die Antragssteller 54 Monate Zeit für die Umsetzung.

Unabhängig vom Förderantrag sollte möglichst frühzeitig mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und ggf. auch dem Denkmalamt Rücksprache gehalten werden, um zu erfahren, ob für die Nutzungsänderung eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Das Fachwerk5Eck hat sowohl die Förderbedingungen auf der Sanierungswebsite www.wohnraum5eck.de/foerdermoeglichkeiten/ zusammengestellt, wie auch verschiedene bauliche Fragestellungen zusammengetragen, die beim Umbau von einem Laden in eine Wohnung relevant sind: www.wohnraum5eck.de/wissen/von-laden-zu-wohnung/.

Titelbild: Entwurf von Laden zu Wohnung ©Fachwerk5Eck, Planungsgruppe Lange

 

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