Kostenfrei mit dem Cabrio oder der Luxuslimousine in der Fußgängerzone parken, ganz legal mit dem „gelben Schein“ – damit soll nun Schluss sein. Ab Januar 2020 gelten neue Richtlinien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in Halt- und Parkverboten.
Die gelben Parkausweise sollten es vor allem Handwerksbetrieben und Sozialen Diensten erleichtern, ihre Aufträge zu erfüllen, statt sich mit langer Parkplatzsuche aufzuhalten oder schweres Gerät zu Fuß zum Einsatzort bringen zu müssen. Für die Städte im Landkreis Göttingen (Ausnahme Altkreis Osterode) gelten einheitliche Sondergenehmigungen, doch da fiel ein ansteigender Missbrauch auf. Der Handwerkerparkausweis wurde vielfach genutzt, um bei der Shopping-Tour oder beim Restaurantbesuch kostenfrei – auch mit Sportwagen – in den Innenstädten parken zu können. Daraufhin wurden die Ermessensrichtlinien „von den Verkehrsbehörden im Landkreis Göttingen konkretisiert und restrikter formuliert“, erklärte Bürgermeister Thorsten Feike im Pressegespräch.

Für Handwerksbetriebe gilt: Es werden nur noch Fahrzeuge für die Ausnahmegenehmigung anerkannt, deren Ausstattung und Einrichtung typisch seien für die Bestimmung einer handwerklichen Tätigkeit. Auf solchen Service-, Montage- oder Werkstattfahrzeugen muss auf beiden Längsseiten die Firmenaufschrift deutlich lesbar sein.
Für soziale Dienste gilt die Sondergenehmigung nur während der Betreuung von hilfs- oder pflegebedürftigen Menschen. Anerkannt werden Alten- und Krankenpflegedienste, Hebammen, und Hausbesuche von Physiotherapie- und Massagepraxen. Nicht anerkannt werden Einrichtungen der Jugendhilfe, Familienwerke, Familien- und Haushaltshilfen.
Die Ausnahmegenehmigung gilt außerdem nur, wenn in zumutbarer Entfernung für die Dauer des Arbeitseinsatzes keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht. Und sie gilt nicht im näheren Bereich der Betriebsstätte – quasi als kostenfreier Dauerparkplatz.
Normale Pkw, Kombilimousinen, Sportwagen, Oldtimer, Cabrios und Oberklassenfahrzeuge erhalten keine Ausnahmegenehmigung.
Noch gültige Parkausweise dürfen bis zu ihrem Ablaufdatum weiterhin genutzt werden. Bürgermeister Thorsten Feike bittet um Verständnis, dass die Stadt Duderstadt die Verfahrenspraxis der übrigen Verkehrsbehörden im Landkreis übernimmt. Ansonsten würde zum Beispiel für Duderstädter Handwerker und soziale Dienste die Berechtigung auf den einheitlichen Parkausweis entfallen, der sowohl in Duderstadt, als auch in Göttingen und Hann. Münden seine Gültigkeit hat.
Genauere Informationen erhalten Handwerksbetriebe und Soziale Dienste beim Duderstädter Ordnungsamt (Sabine Holste-Hoffmann), Telefon 05527 841113.
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