Energiekrise: Die Stadt Duderstadt führt verschiedene Energiesparmaßnahmen durch

Bei den steigenden Energiekosten ist auch die Stadt Duderstadt gezwungen, deutliche Einsparungen vorzunehmen. So wird die Straßenbeleuchtung wird auf Halbnachtschaltung umgestellt, die Beleuchtung von Baudenkmälern wird eingestellt und die Heizungstemperatur in öffentlichen Räumlichkeiten (Nicht-Wohngebäuden) soll 19 Grad nicht übersteigen. Die Einschränkungen gelten ab Montag, 17. Oktober 2022.

Lagen die Preise für Strom im Vorjahreszeitraum am sogenannten Spotmarkt etwa noch zwischen 30 und 40 Euro pro Megawattstunde, waren es im Oktober diesen Jahres 180 und 240 Euro – als Spitzenpreise an der Börse wurden gar Summen von 680 Euro gehandelt. Vor diesem Hintergrund erklärt Duderstadts Bürgermeister Thorsten Feike: „Die Energiekrise trifft auch unsere Kommune mit voller Wucht und niemand weiß so recht, wie schlimm es tatsächlich wird. Die Kosten für uns werden sich möglicherweise vervier- oder sogar versechsfachen. Rechnen wir das durch, kommen auf uns Mehrausgaben in einem siebenstelligen Bereich zu.“

Die Stadtverwaltung hat deshalb eine Reihe von kurz- und langfristig angelegten Energiesparmaßnahmen auf den Weg gebracht, die teilweise schon umgesetzt wurden. So ist beispielweise bereits die Abschaltung der Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden und Baudenkmälern erfolgt, wie auch das Abstellen der städtischen Brunnenanlagen. Ein weiterer großer Einsparungspunkt ist die Absenkung der Temperatur von Heizungsanlagen in den öffentlichen Gebäuden der Stadt. Hierzu gehören Räumlichkeiten wie das Stadthaus, das Stadtarchiv, Feuerwehrhäuser, Mehrzweckgebäude, Jugendräume, Jufi – das Mehrgenerationenhaus und Ausstellungen. Diese Räume sollen bis maximal 19 Grad beheizt werden.

Ausgenommen davon sind Schulen und Kitas während ihrer Betriebszeiten. Zurück gehen diese Maßnahmen nicht nur auf ein Konzept der Stadt, sondern auch auf zwei Energieeinsparverordnungen der Bundesregierung mit den sperrigen Namen „Kurz- und Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“.

Mit Einsetzen der Dämmerung wird entweder nur jede zweite Leuchte eingeschaltet, oder bei Laternen mit LED-Köpfen schalten sich die Laternen lediglich mit einer Leuchtstärke von 50 Prozent ein. Dies ist die sogenannte Halbnachtschaltung.

 

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