Die für Mai geplanten Anmeldungstermine der Schulanfänger 2021/2022 an den Grundschulen der Stadt Duderstadt können aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie geplant stattfinden. Das teilt die Pressestelle der Stadt Duderstadt mit. Statt einer Anmeldung vor Ort in den Räumlichkeiten der Grundschulen setzen sich die Grundschulen in diesem Jahr schriftlich mit den Familien in Verbindung.
Die Anmeldung wird dann je nach Schule schriftlich oder ggf. erst nach den Sommerferien erfolgen. Erziehungsberechtigte und Familien, zu denen bislang noch kein Kontakt seitens der Grundschule aufgenommen wurde, deren Kinder aber zum Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig werden, sollten sich mit der zuständigen Grundschule in Verbindung setzen.
Die Zuordnung zu den entsprechenden Schulbezirken ist zu beachten:
Janusz-Korczak-Grundschule (Schulbezirk I)
Der Schulbezirk erstreckt sich auf den Ortsteil Duderstadt.
St.-Elisabeth-Schule, Katholische Grundschule (Schulbezirk II)
Der Schulbezirk der St.-Elisabeth-Schule als Bekenntnisschule erstreckt
sich auf das gesamte Gebiet der Stadt Duderstadt
(Kernstadt und Ortsteile).
Maximilian-Kolbe-Schule – Grundschule Gerblingerode (Schulbezirk III)
Der Schulbezirk erstreckt sich auf den Ortsteil Gerblingerode.
Paul-Maar-Grundschule Hilkerode (Schulbezirk IV)
Der Schulbezirk erstreckt sich auf die Ortsteile Breitenberg und Hilkerode.
Grundschule Langenhagen (Schulbezirk V)
Der Schulbezirk erstreckt sich auf die Ortsteile Brochthausen, Fuhrbach
und Langenhagen.
Grundschule Mingerode (Schulbezirk VI)
Der Schulbezirk erstreckt sich auf die Ortsteile Mingerode und Westerode.
St.-Georg-Schule – Grundschule Nesselröden (Schulbezirk VII)
Der Schulbezirk erstreckt sich auf die Ortsteile Desingerode, Esplingero-de, Nesselröden und Werxhausen.
St.-Nikolaus – Grundschule Tiftlingerode (Schulbezirk VIII)
Der Schulbezirk erstreckt sich auf die Ortsteile Immingerode und Tiftlingerode.
Im Jahr 2021 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2021 das sechste Lebensjahr vollenden. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 01. Juli und dem 30. September des Jahres vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben.
Kinder, die zu einem späteren Zeitpunkt das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn die Kinder die im körperlichen, geistigen und sozialen Bereich erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Kinder, die für das Schuljahr 2020/2021 vom Schulbesuch zurückgestellt worden sind, müssen jetzt erneut für das Schuljahr 2021/2022 angemeldet werden.
(Titelbild Sven Klitsch, Pixabay)