Die alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit. Wer ein solches Modell noch besitzt, muss es in das aktuelle Format des EU-Kartenführerscheins umtauschen. Für Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1953 bis 1958 gilt eine Frist bis zum 19. Juli 2022, für die Jahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Januar 2023.
Um Verzögerungen bei der Ausstellung zu vermeiden, bittet die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Göttingen, sich frühzeitig um den Umtausch zu kümmern. In Duderstadt läuft der Umtausch über das Bürgerbüro im Stadthaus. Mitzubringen sind ein biometrisches Lichtbild und der alte Führerschein. Vorherige Terminvereinbarungen sind nicht nötig.
Eine Beantragung des neuen Führerscheins in der Führerscheinstelle am Standort Göttingen ist ebenfalls ohne vorherige Terminvereinbarung während der regulären Servicezeiten möglich. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist es jedoch sinnvoll, unter Telefon 0551 525-2627 oder -2240 oder -2224 einen Termin zu vereinbaren, oder per E-Mail unter fahrerlaubnisbehoerde@landkreisgoettingen.de mit Angabe von Wohnort, Telefonnummer und Geburtsdatum.
Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Göttingen ist die Stadtverwaltung zuständig. Wer vor 1953 geboren ist, muss den Führerschein derzeit nicht tauschen.
ClanysEichsfeldBlog Duderstadt LandkreisGöttingen Führerscheinumtausch