Über den Rhumspringer Pfarrer Robert Hartmann referiert Hans Georg Schwedhelm, Mitglied der Geschichtswerkstatt Duderstadt, am Donnerstag, 17. März 2022, um 19 Uhr im katholischen Pfarrheim in Rhumspringe. Über das Leben des Pfarrers, der 1942 u.a. wegen „Beleidigung des NS-Staates“ von der Gestapo verhaftet wurde, hat der Heimatkundler ein Buch herausgegeben.
„Wir wollen unsern Pfarrer haben“, lautet der Titel des Buches, das sich besonders mit dem Wirken des Pfarrers in der NS-Zeit befasst. Hans Georg Schwedhelm schreibt dazu:
„Robert Hartmann war ab dem 1. Mai 1940 Pfarrer in Rhumspringe. Am 17. März 1942 wollte Polizei und Gestapo den katholischen Pfarrer der Gemeinde verhaften. Die Einwohner der Gemeinde wehrten sich dagegen, sodass die Gestapo unverrichteter Dinge nach Göttingen zurückfahren musste. Am nächsten Tag kamen mehr Gestapobeamte und Polizei und verhafteten den Pfarrer und weitere 13 Einwohner des Ortes, die am Vortag die Verhaftung des Pfarrers verhindert hatten.
Die sogenannten „Rädelsführer“ wurden vom Amtsgericht Hannover wegen „öffentlicher Zusammenrottung, Bedrohung der Beamten der Geheimen Staatspolizei und Nötigung der Polizeibeamten“ verurteilt. Die verhafteten Einwohner des Ortes wurden alle zu 6 Monate Gefängnis verurteilt. Pfarrer Hartmann wurde vorgeworfen, in einer Predigt den NS-Staat beleidigt haben.
Die geladenen Zeugen konnten das nicht bestätigten, sodass Pfarrer Hartmann frei gesprochen worden ist. Statt ihn nach Rhumspringe zu entlassen, wurde er in das Konzentrationslager Dachau bei München gebracht. Mit tausenden anderen Geistlichen musste er auf der sogenannten Plantage Zwangsarbeit verrichten.
Pfarrer Hartmann ist vom 17. März 1943 bis zu seiner Flucht auf einem Evakuierungsmarsch am 28. April 1945 im Konzentrationslager Dachau inhaftiert gewesen. Er überlebte das KZ, kehrte nach Rhumspringe zurück und übernahm seine Pfarrstelle wieder. Im Jahr 1955 starb Pfarrer Hartmann, auch an den Spätfolgen der KZ-Haft.“ (Zitat Ende)
Bei der Buchpräsentation im Rhumspringer Pfarrheim gelten die aktuellen Corona-Regelungen. Das Tragen einer Maske und das Vorzeigen des Impfnachweises ist erforderlich.
(Titelbild: Pfarrer Robert Hartmann, Quelle: Schwedhelm)
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