Seit Jahren läuft der Streit um den Erhalt des Bootshauses am Seeburger See. Unterschriften-Aktionen, Online-Petitionen und zuletzt der Einsatz der Ortsheimatpfleger aus Bernshausen, Seeburg und Seulingen blieben erfolglos. Eine Verzögerung des Abrisses brachte die Fledermauspopulation im alten Bootshaus, für die neue Nistmöglichkeiten angeboten wurden. Auch die Bereiterklärung von Ottobockchef Hans Georg Näder, sich an den Sanierungskosten zu beteiligen, brachte nichts.
Die aktuelle Stellungnahme des Landkreises Göttingen im Wortlaut:
Bestätigung der Rechtsposition des Landkreises
Der Petitionsausschuss des Landtages ist einer Eingabe gegen den Rückbau des Bootshauses am Seeburger See nicht gefolgt. Er stützt sich dabei auf eine umfassende Stellungnahme des Niedersächsischen Umweltministeriums. Dies bestätigt das rechtmäßige Handeln des Landkreises bei Durchsetzung des Rückbaus des Bootshauses.
Ausführlich wird in der Stellungnahme auf die 15 Jahre währenden Auseinandersetzung eingegangen. So wird daran erinnert, dass der Rückbau des Bootshauses zwingende Bedingung für den damals geplanten Neubau eines sogenannten Seehauses – das heutige Natur-Informationszentrum – war. Es handele sich um eine bestandskräftige Entscheidung, die damals die Zustimmung aller Beteiligten – neben Landkreis auch Gemeinde, Realgemeinden, Zweckverband und Näder Familienfonds – gefunden habe.
Das Umweltministerium beleuchtet mehrere Aspekte des immer wieder verzögerten Rückbaus. So sei im Jahr 2007 eigens der Bebauungsplan verändert worden, um das Bootshaus an einen zirka 60 Meter entfernten Standort umsetzen zu können – außerhalb des Naturschutzgebietes; von der Baugenehmigung sei kein Gebrauch gemacht worden. Zum zwischenzeitlichen Fledermausquartier im Bootshaus wird ausgeführt, es sei Anfang Dezember 2018 ein Ersatzquartier fertiggestellt worden, das eine Verbesserung für die Tiere darstelle. Und: Ein Antrag, das Bootshaus im Verzeichnis der Kulturdenkmale Niedersachsens auszunehmen, sei aufgrund fehlender Voraussetzungen abgelehnt worden.
Der Auffassung des Petenten, die Auflage des Bootshaus-Rückbaus in der Baugenehmigung für das geplante Seehaus sei rechtswidrig, widerspricht das Umweltministerium. Die erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sei durch den Bau des neuen Gebäudes entstanden; die Beseitigung des alten Bootshauses sei eine zulässige Kompensationsmaßnahme – und in diesem Fall Bedingung für die Baugenehmigung. Zudem sei nicht nur das Landschaftsbild zu betrachten; der Rückbau des Bootshauses diene als Kompensation für eine erhebliche Beeinträchtigung des Boden- und Wasserhaushalts sowie der Tier- und Pflanzenwelt durch den Neubau des Seehauses.
Zusammengefasst kommt das Umweltministerium zum Schluss, der Petent verkenne die Rechtslage in mehrfacher Hinsicht. Der Beschluss des Petitionsausschusses lautet schlicht: Der Einsender ist über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. (Ende der wörtlichen Pressemeldung des Landkreises Göttingen)
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