Der Landkreis Göttingen gewährt jährlich Zuschüsse für kulturelle Projekte. Die Antragsfrist für das laufende Jahr wurde nun bis zum 31. Oktober 2021 verlängert. Die im Haushalt vorgesehenen Mittel sind bisher nicht ausgeschöpft. Deshalb schlug der Ausschuss eine Verlängerung der Antragsfrist vor. Diesem Vorschlag stimmte der Kreistag in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch zu.
Kulturelle Einrichtungen können eine Förderung für Veranstaltungen und Produktionen in verschiedenen Bereichen, beispielsweise Musik, Theater, Bildende Kunst, Heimatpflege und Kinder- und Jugendkultur beantragen. Das Verfahren regelt die „Richtlinie des Landkreises Göttingen über die Gewährung von Zuwendungen für kulturelle Projekte“. Der Antrag ist üblicherweise bis zum 31. Mai für das laufende Jahr zu stellen, mit der heutigen Kreistagsentscheidung ist das nun bis zum 31. Oktober 2021 möglich.
Die Richtlinie Kulturförderung ist auf der Webseite des Landkreises Göttingen www.landkreisgoettingen.de veröffentlicht unter Unser Service>Bürgerservice>Informationen, Broschüren, Satzungen>Kulturförderung.
Der Vordruck für die Antragstellung kann angefordert werden beim Fachdienst Sport und Kultur unter Telefon 0551 525-2509 oder 055 22 960-4140 sowie per E-Mail: rupprecht@landkreisgoettingen.de oder just.t@landkreisgoettingen.de.
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